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Geschrieben von marit am 23.11.2004, 15:36 Uhr

Hartz IV - eine wichtige Frage!!!

Hallo,

naja, ehrlich gesagt kannst du es einfach wie all diejenigen machen, die bisher auch nur ein Jahr Elternzeit in Anspruch genommen haben. du kannst a) dein Studium wieder aufnehmen (dabei kannst du abklären, ob du z.B. noch Bafögansprüche hast) und Wohngeld sowie Sozialhilfe fürs Kind beantragen (wenn dein Mann dauerhaft zu wenig verdient). Du kannst eine Ausbildung machen. Bei beiden Optionen bekämst du sehr wahrscheinlich vom Jugendamt einen Zuschuß um eine Tagesmutter zu bezahlen. Option b wäre, daß du keinen Zuschuß für eine Tagesmutter bekommst, wenn du eben Vollzeit arbeitest, denn dann dürfte wiederum das Geld für die Tagesmutter aus reichen. Wenn du nachweisen kannst, daß du bisher trotz Bemühungen nichts gefunden hast und dein Mann würde den Job auch noch verlieren, dann fallt ihr unter Harz IV und hättet damit in etwa soviel wie der jetzige Sozialhilfesatz.

 
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