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Geschrieben von DianaK77 am 18.11.2004, 8:05 Uhr

Müssen die Vormieter zum vereinbarten Termin ausziehen ?

Hi,

wir wollen am 01. Februar in unsere neue Wohnung ziehen.

Die Vormieter der neuen Wohnung ziehen warscheinlich am 15. Januar aus. Unser Mietvertrag läuft ab 01. Februar. Da wir noch einiges renovieren müssen hoffen wir natürlich, dass wir früher reinkönnten (also ab 20. Januar oder so).

Die Vormieter der Wohnung ziehen in ein Häuschen zur Miete und die Leute die in den Häuschen wohnen haben zusammen mit den Schwiegereltern neu gebaut. Gestern hab ich die Vormieterin in der Stadt getroffen und sie meinte, dass sich ihr Auszug wohl verschieben würden um mind. 6-7 Wochen, weil die Häuslebauer arg im Verzug sind und nicht rechtzeitig fertig werden und somit das Miethaus auch nicht früher frei wird. Das würde bedeuten, dass die Vormieter wohl frühestens zum 01. März umziehen könnten. Das Problem an der Sache ist, dass wir zum 28. Februar unsere alte Wohnung gekündigt haben und dann auch raus sein müssen, weil der neue Mieter schon in den Startlöchern steht.

Frage, wer kennt sich aus:

Wenn die Vormieter nun quasi nicht bis am 28. Februar ausgezogen sind und immer noch in der Wohnung hocken weil sie selbst nicht umziehen können, was können wir dann tun. Wir stehen ja dann mit Sack und Pack auf der Strasse. Wer bezahlt dann das unterbringen der Möbel bis wir einziehen können.

Der Vermieter hält sich raus und meinte, als ich gestern dort anrief, dass wir das unter uns ausmachen sollten. Der Mietvertrag läuft zwar ab 01. Februar aber er würde in dann halt einfach auf später datieren und Miete müssten wir erst ab tats. Einzug bezahlen. Der macht es sich ganz schön einfach und wo bleiben wir ?

Wer kann mir einen Rat geben ?

Vielen Dank im voraus

DianaK77

 
4 Antworten:

Ganz klarer Fall!

Antwort von Ralph am 18.11.2004, 8:24 Uhr

Hi Diana,

Euer Mietvertrag ist bindend, und zwar für BEIDE Seiten. Ihr seid verpflichtet, ab 01.02.2005 den Mietzins zu entrichten (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist), und der Vermieter hat Euch ab 01.02.2005 die Wohnung zu überlassen. WIE er das anstellt, ist seine ganz alleinige Angelegenheit.
Ihr habt mit den Vormietern nichts "auszumachen", denn die sind nicht Eure Vertragspartner.
In Eurem Mietvertrag steht der 01.02.2005 als Mietbeginn, und den hat der Vermieter unterschrieben. Nachträgliche einseitige Abänderungen bedürfen Eurer Zustimmung, da kann er nicht mal eben "Datum verschieben".

Ich würde drei Dinge machen. Erstens würde ich informell die Vormieter darauf hinweisen, daß Ihr darauf besteht, ab 01.02.2005 uneingeschränkt über die Wohnung verfügen zu können. Es ist deren problem, wo sie abbleiben, ggf. müssen die ihren Bauunternehmer in die Pflicht nehemen.
Zweitens Euren Vermieter schriftlich über die sich ankündigende Situation in kenntnis setzen und außerdem unmißverständlich ankündigen, daß Ihr ab 01.02.2005 einen gü+ltigen vertrag habt und auf Einhaltung besteht.
Drittens schon mal einem Mieterverein beitreten. Bei diesem Vermieter scheint Ärger vorprogrammiert, und spätestens ab Mitte Januar, wenn Ihr absehen könnt, daß die Vormieter nicht ausziehen, werdet Ihr einen guten Anwalt für Mietrecht benötigen.

Achso, für sämtliche Kosten, die Euch ggf. ab 01.02.2005 wegen Hotel/anderen Wohnraum, zusätzlichem Umzug etc. entstehen, muß dann der Vermieter aufkommen, aber klärt das unbedingt vorher bei einem Anwalt.

Der Vermieter ist ein Kasper!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Danke, lieber Ralph für die Antwort ! o.T. aber mit LG DianaK77

Antwort von DianaK77 am 18.11.2004, 8:27 Uhr

o.T.

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Re: Müssen die Vormieter zum vereinbarten Termin ausziehen ?

Antwort von famisa am 18.11.2004, 15:45 Uhr

Hi!

Davon unabhängig könnt ihr aber auch erst ab dem 1.2. renovieren...
jeder frühere termin wäre vom "guten willen" des vermieters abhängig...

lg mi
ps. glaub mir, wenn man den leuten ein bisserl gas gibt von wegen auszugstermin (und einzugstermin 1.2.) dann funktioniert das auch...
bei bekannten begann sich auch dieses problem anzukündigen - auszug aus alter wohnung mit ende september und neue wohnung beziehbar ab 1.10 - jedoch war der vormieter noch nicht draußen..zumindest sah es danach aus. also ich kann dir sagen, meine leute standen beinhart am 1.10. mit ihren paketen vor der neuen wohnung und siehe da - alles funktionierte´!
lg mi

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Re: Müssen die Vormieter zum vereinbarten Termin ausziehen ?

Antwort von Benedikte am 18.11.2004, 22:17 Uhr

Ja, so isses.

Wichtig ist, dass Du dem Vermieter klar machst, dass sein problem größer ist als Eures. Er istb schadensersatzpflictig, d.h., er muss alle Schäden entgelten, die Euch dadurch ensttehen, dass Ihr nicht rechtzeitig reinkommt.Zunächst jedenfalls- er kann sich das von Euren Vormietern wiederholen, jeder eben von seinem vertragspartner. Nur das mss er erstmal begriefen- nichts von unter Euch ausmachen, das muss er sich einmischen.

Benedikte

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