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Geschrieben von Silvia3 am 08.01.2014, 15:23 Uhr

Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigt, Jugendamt

Ich bin nicht vom Fach, aber: der Neffe bekommt ja staatliche Unterstützung, nicht deine Schwester. Wenn deine Schwester die Bezugsberechtigte ist, kann Vater Staat kein Geld "wegnehmen", denn sie bekommt ja auch keines von ihm. Ggf. kann es sein, dass sie höheren Unterhalt an ihren Sohn zahlen muss, weil vorher wegen Eigenbehalt nicht der gesamte Unterhalt von ihr sondern teilweise vom Staat bezahlt wurde.

Wie ist denn das zu verstehen: Es gibt ein Erbe in der Höhe X, das setzt sich zusammen aus Geld auf Konten und aus den Lebensversicherungen. Bezugsberechtige bei den LV ist deine Schwester, bei den Konten erbt ihr halbe/halbe?

Ich will ja keinen Unfrieden stiften, aber wenn ich höre, dass deine Schwester sich um alle Gelddinge deiner Mutter gekümmert hat und sie auch die Bezugsberechtigte bei den LV ist, und sie jetzt noch behauptet, dass sie die Beerdigungskosten nicht aus den LV zahlen kann wegen der Unterhaltsansprüche des Sohnes, dann könnte der Gedanke aufkommen, dass sie beim Abschluss der LV nicht ganz uneigennützig gehandelt hat und dich jetzt auch noch bei den Beerdigungskosten über den Tisch ziehen will. Sei nicht zu vertrauensselig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wenn sie so ehrlich ist, wie sie sagt, sollte sie einfach mit dir halbe/halbe machen, sowohl beim Erbe als auch bei den Kosten, außer sie hat eure Mutter gepflegt o.ä.

Silvia

 
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