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Geschrieben von .Anna. am 08.01.2014, 17:52 Uhr

@Feuerpferdchen

Mein Beileid, Feuerpferdchen...


Verstehe ich es richtig, dass außer den Lebensversicherungen ein nennenswertes Erbe nicht vorhanden ist und du dann also leer ausgehst ?

Dann steht dir vereinfacht ausgedrückt durchaus auch ein Anteil am Wert der Lebensversicherungen zu und es müsste letztlich nicht alles an das Sozialamt weiter geleitet werden. Und das selbstverständlich legal.

Hier ist das erklärt und könnte euren Fall treffen :
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsergaenzung.html

Für weitere Infos musst du dich nicht unbedingt gleich an einen (nicht ganz billigen) Rechtsanwalt wenden. Je nach deren Freundlichkeit und Belastung bekommst du auch vom Nachlassgericht Auskunft (und das sind dann jedenfalls die richtigen Infos).

Gruß Anna

 
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