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Geschrieben von Feuerpferdchen am 08.01.2014, 13:45 Uhr

Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigt, Jugendamt

Ich habe die Frage im Forum schon gestellt, aber die Antworten waren nicht so hilfreich, klingt nämlich nicht legal, also frage ich noch einmal hier, vielleicht hat jemand von Euch ja eine Idee, oder weiß es besser, vielleicht sogar, dass die das Geld nicht haben dürfen, aber lest mal, was ich geschrieben hatte:
Hallo,
unsere Mutter ist leider vor wenigen Tagen verstorben. Sie hatte eine Lebensversicherung, aus der die Beerdigungskosten bezahlt werden sollten. Das wird auch so geschehen, da bleibt aber wohl einiges über, auch auf ihrem Konto ist noch Geld und sie hat eine weitere Lebensversicherung. Das sind jetzt nicht Riesensummen, sondern ungefähr zw. 10000 und 20000 Euro insgesamt.
Meine Schwester ist bei den Versicherungen die Bezugsberechtigte. Das ist auch soweit ok, ich habe mich in Geldangelegenheiten nie eingemischt, das ist nämlich eher nicht mein Ding. Meine Schwester hat alle Gelddinge geregelt. Ich vertraue ihr auch nach dem Tod unserer Mutter unbedingt.
Jetzt gibt es aber ein Problem, mein Neffe(19) lebt in einer Wohngemeinschaft, die vom Jugendamt und meiner Schwester finanziert wird, sie zahlt einen regelmäßigen Betrag, Kindesunterhalt. Wenn demnächst aber die Lebensversicherung usw. auf ihr Konto eingezahlt werden, dann zählt das als Einkommen und wird ihr weggenommen. Und da sie ja auch Bezugsberechtigte war, wird also das gesamte Geld aus den Lebensversicherungen vom Jugendamt einkassiert. Ist das wirklich so? Kann man nichts dagegen machen? Wir wissen ja, dass das eigentlich für die Sterbekosten war, hoffentlich erkennen die wenigstens diese Riesensumme an. Nicht, dass wir diese Kosten auch noch selber zahlen müssen. Und dafür hat unsere Mutter so lange eisern gespart?
Kann das wirklich sein? Nebenbei, ich bin auch erstaunt, dass eine Lebensversicherung nicht zum Erbe gehört, wenn ein Bezugsberechtigter eingetragen ist, da hatte unsere Mutter sich nicht richtig informiert, so wollte sie das nämlich sicher nicht. Kann man da nichts machen?

 
12 Antworten:

Re: Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigt, Jugendamt

Antwort von DecafLofat am 08.01.2014, 13:53 Uhr

ich bin vom fach.
bezugsrecht ist bezugsrecht und gilt.
denk mal globaler, das jugendamt ist "staat" und wenn das jugendamt also alles an geld kassiert und ihr euch selbst um die berdigungskosten kümmert, und das womöglich nich tkönnt, muß ja auh wieder "staat" ran.
und der schiesst sich bekanntlich nicht ins eigene knie.
also, ruhig blut, unter UMSTÄNDEN kann es sein - falls das jugendamt etwas von dem geld möchte - das ihr nachweisen sollt, wie hoch die tatsächlichen bestattungskosten waren, damit sie wissen wieviel über bleibt.
aber warum gehst du davon aus dass ihr das geld überhaupt genommen würde, komplett? ich glaub da liegt der denkfehler.
natürlich kann es sein dass irgendein amt sagt, das verwenden sie jetzt bitte STATT h4 für ihr überleben. was ja auch legitim ist. aber wegnehmen? solche konstellation hab ich im 10+ jahre berufsleben noch nie mitbekommen, außer natürlich es waren rechte dritter in der LV eingetragen aufgrund von abtretungen, titel etc.
ruhig blut. im zweifel einfach mal bei der versicherung anrufen und fragen.

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Re: Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigt, Jugendamt

Antwort von DecafLofat am 08.01.2014, 13:53 Uhr

ich bin vom fach.
bezugsrecht ist bezugsrecht und gilt.
denk mal globaler, das jugendamt ist "staat" und wenn das jugendamt also alles an geld kassiert und ihr euch selbst um die berdigungskosten kümmert, und das womöglich nich tkönnt, muß ja auh wieder "staat" ran.
und der schiesst sich bekanntlich nicht ins eigene knie.
also, ruhig blut, unter UMSTÄNDEN kann es sein - falls das jugendamt etwas von dem geld möchte - das ihr nachweisen sollt, wie hoch die tatsächlichen bestattungskosten waren, damit sie wissen wieviel über bleibt.
aber warum gehst du davon aus dass ihr das geld überhaupt genommen würde, komplett? ich glaub da liegt der denkfehler.
natürlich kann es sein dass irgendein amt sagt, das verwenden sie jetzt bitte STATT h4 für ihr überleben. was ja auch legitim ist. aber wegnehmen? solche konstellation hab ich im 10+ jahre berufsleben noch nie mitbekommen, außer natürlich es waren rechte dritter in der LV eingetragen aufgrund von abtretungen, titel etc.
ruhig blut. im zweifel einfach mal bei der versicherung anrufen und fragen.

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hoppla sorry, sollte nur 1x

Antwort von DecafLofat am 08.01.2014, 13:53 Uhr

...

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Re: Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigt, Jugendamt

Antwort von Feuerpferdchen am 08.01.2014, 14:04 Uhr

Dankeschön, ich hatte auf eine Fachfrau gehofft. Das ist gut, dass die Bestattungskosten davon bezahlt werden können, darauf hatte ich gehofft.
Ich hatte gar nicht soweit gedacht, dass meiner Schwester das restliche Geld genommen wird, das war sie selber, sie hat sich schon anonym bei einem anderen Jugendamt erkundigt und der verwies auf SGB 12 und 8. Ich bin in dieser Beamtensprache nicht fit und finde da nichts auf die Schnelle. H4 hat sie nicht, sie zahlt nur Unterhalt an ihr erwachsenes Kind, aber eben nicht den gesamten teueren Unterhalt und sie meint, deshalb zählt in dem Monat wo die große Summe aufs Konto kommt, diese Summe mit als Einkommen und alles über - ich kenne den genauen Behalt nicht- bsp. 1500 Euro wird komplett einkassiert. Dann ist das nicht so?
Ich habe auch gerade was gelesen zum Unterhaltsrecht und Erbe im Allgemeinen, wenn nicht das Jugendamt mit drin steckt, dass eigentlich es nur die Zinsen aus dem Erbe betrifft und die sind ja gering.
H4 hat sie nicht.
Ich gucke heute abend noch einmal rein.

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Re: Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigt, Jugendamt

Antwort von DecafLofat am 08.01.2014, 14:41 Uhr

im thema bezugsrecht und lebensversicherung bin ich drin - nicht in den paragraphen SGB. da frag mal besser bei ralph nach.

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Re: Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigt, Jugendamt

Antwort von Silvia3 am 08.01.2014, 15:23 Uhr

Ich bin nicht vom Fach, aber: der Neffe bekommt ja staatliche Unterstützung, nicht deine Schwester. Wenn deine Schwester die Bezugsberechtigte ist, kann Vater Staat kein Geld "wegnehmen", denn sie bekommt ja auch keines von ihm. Ggf. kann es sein, dass sie höheren Unterhalt an ihren Sohn zahlen muss, weil vorher wegen Eigenbehalt nicht der gesamte Unterhalt von ihr sondern teilweise vom Staat bezahlt wurde.

Wie ist denn das zu verstehen: Es gibt ein Erbe in der Höhe X, das setzt sich zusammen aus Geld auf Konten und aus den Lebensversicherungen. Bezugsberechtige bei den LV ist deine Schwester, bei den Konten erbt ihr halbe/halbe?

Ich will ja keinen Unfrieden stiften, aber wenn ich höre, dass deine Schwester sich um alle Gelddinge deiner Mutter gekümmert hat und sie auch die Bezugsberechtigte bei den LV ist, und sie jetzt noch behauptet, dass sie die Beerdigungskosten nicht aus den LV zahlen kann wegen der Unterhaltsansprüche des Sohnes, dann könnte der Gedanke aufkommen, dass sie beim Abschluss der LV nicht ganz uneigennützig gehandelt hat und dich jetzt auch noch bei den Beerdigungskosten über den Tisch ziehen will. Sei nicht zu vertrauensselig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wenn sie so ehrlich ist, wie sie sagt, sollte sie einfach mit dir halbe/halbe machen, sowohl beim Erbe als auch bei den Kosten, außer sie hat eure Mutter gepflegt o.ä.

Silvia

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ERBE ist nicht BEZUGSRECHT. daher gilt das geld aus der LV nicht

Antwort von DecafLofat am 08.01.2014, 15:47 Uhr

als erbe.

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Korrektur

Antwort von Feuerpferdchen am 08.01.2014, 17:17 Uhr

ich habe gerade erfahren, dass nicht das Jugendamt sondern das Sozialamt das Geld haben möchte, das ist wohl noch ein großer Unterschied. Vielleicht weil der Jugendliche im betreuten Wohnen schon ü18 ist.

allgemein, ich weiß ja auch nicht, warum meine Mutter meine Schwester als Begünstigte eingetragen hat und nicht mich. Ich habe keine Schulden, da würde kein Staat kommen und ich hätte doch geteilt...
Aber was sollen verspätete Vorwürfe, höchstens meine Schwester hätte sich erkundigen können, es war klar, dass das irgendwann auf uns zukommt.
Dass meine Mutter meine Schwester eintetragen hat, verstehe ich, ich habe nichts bürokratisches getan, sondern anders geholfen. Betreut hat meine Mutter der Pflegedienst.

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@Feuerpferdchen

Antwort von .Anna. am 08.01.2014, 17:52 Uhr

Mein Beileid, Feuerpferdchen...


Verstehe ich es richtig, dass außer den Lebensversicherungen ein nennenswertes Erbe nicht vorhanden ist und du dann also leer ausgehst ?

Dann steht dir vereinfacht ausgedrückt durchaus auch ein Anteil am Wert der Lebensversicherungen zu und es müsste letztlich nicht alles an das Sozialamt weiter geleitet werden. Und das selbstverständlich legal.

Hier ist das erklärt und könnte euren Fall treffen :
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsergaenzung.html

Für weitere Infos musst du dich nicht unbedingt gleich an einen (nicht ganz billigen) Rechtsanwalt wenden. Je nach deren Freundlichkeit und Belastung bekommst du auch vom Nachlassgericht Auskunft (und das sind dann jedenfalls die richtigen Infos).

Gruß Anna

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Re: @Feuerpferdchen

Antwort von Feuerpferdchen am 08.01.2014, 19:23 Uhr

Eigentlich ist es mir egal, ob ich Geld erbe. Ich möchte nur nicht, dass das Geld meiner Mutter, dass für die Beerdigung geplant war um uns nicht damit zu belasten, vollkommen an den Staat geht, weil meine Schwester die Empfangsberechtigte für die Lebensversicherungen ist, und das Sozialamt große Forderungen an meine Schwester hat, sobald ihr Geld zur Verfügung steht. Ich weiß gar nicht, wie viel überbleibt. Ich kenne die Zahlen nicht. Ich danke Euch für Eure Anteilnahme. Es ist eine schwere Zeit, die eigentlich vollkommen mit Trauer ausgefüllt ist, solche Sachen sind dann einfach zuviel.
Ich lese mir Deinen Link gleich durch, ja, außer den Lebensversicherungen steht nur ein wenig Kontoguthaben und ein etwas Schmuck zur Verfügung.

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Re: Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigt, Jugendamt

Antwort von fsw am 08.01.2014, 20:30 Uhr

Mein Beileid zu allererst! Wenn deine Schwester Konotbezugsberechtigte war,kann es sein,dass sie nur zu Lebzeiten der Mutter berechtigt ist/war,Geldangelegenheiten zu klären.Erkundige dich am besten nochmal genau!

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Re: @Feuerpferdchen

Antwort von .Anna. am 08.01.2014, 20:48 Uhr

Hallo Feuerpferdchen,

das habe ich schon auch so verstanden, dass es dir nicht vorrangig darum geht, "etwas zu bekommen".
Von dem, was deine Mutter hinterlässt, steht dir aber gesetzlich die Hälfte zu, mindestens 1/4 und die Lebensversicherungen zählen wertmäßig dazu.
(Es könnte kompliziert werden, wenn deine Schwester einwendet, sie habe die Lebensversicherung als Gegenleistung fürs Kümmern um die Mutter bekommen... aber das würde deine Schwester ja nicht einwenden)

So ist es Gesetz und wenn du das einfordern würdest, wäre das absolut ok.
Lies den Link und frage mal beim Nachlassgericht.

Gruß Anna

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