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von DecafLofat  am 08.01.2014, 13:53 Uhr

Frage zum Erbe, Lebensversicherung, Bezugsberechtigt, Jugendamt

ich bin vom fach.
bezugsrecht ist bezugsrecht und gilt.
denk mal globaler, das jugendamt ist "staat" und wenn das jugendamt also alles an geld kassiert und ihr euch selbst um die berdigungskosten kümmert, und das womöglich nich tkönnt, muß ja auh wieder "staat" ran.
und der schiesst sich bekanntlich nicht ins eigene knie.
also, ruhig blut, unter UMSTÄNDEN kann es sein - falls das jugendamt etwas von dem geld möchte - das ihr nachweisen sollt, wie hoch die tatsächlichen bestattungskosten waren, damit sie wissen wieviel über bleibt.
aber warum gehst du davon aus dass ihr das geld überhaupt genommen würde, komplett? ich glaub da liegt der denkfehler.
natürlich kann es sein dass irgendein amt sagt, das verwenden sie jetzt bitte STATT h4 für ihr überleben. was ja auch legitim ist. aber wegnehmen? solche konstellation hab ich im 10+ jahre berufsleben noch nie mitbekommen, außer natürlich es waren rechte dritter in der LV eingetragen aufgrund von abtretungen, titel etc.
ruhig blut. im zweifel einfach mal bei der versicherung anrufen und fragen.

 
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