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Geschrieben von Helia79 am 13.09.2011, 13:10 Uhr

Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir

Schreibe die klage an das SG in zweifacher Ausführung. Du kannst ja im Schreiben vermerke das der Ablehnungsbescheid später zugestellt wurde.
Schau mal auf den Stempel (Briefumschlag) ob das Datum erkennbar ist.

Bei einem Widerspruchsverfahren können bis zur Verhandlung Monate bis Jahre vergehen. Das kommt auf die Terminlage an.

Beim SG herrscht keine Anwaltspflicht, es ist nicht schlimm aber nimm Dir zur Verhandlung einen Zeugen mit.

 
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