Geschrieben von Helia79 am 13.09.2011, 13:10 Uhr |
Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir
Schreibe die klage an das SG in zweifacher Ausführung. Du kannst ja im Schreiben vermerke das der Ablehnungsbescheid später zugestellt wurde.
Schau mal auf den Stempel (Briefumschlag) ob das Datum erkennbar ist.
Bei einem Widerspruchsverfahren können bis zur Verhandlung Monate bis Jahre vergehen. Das kommt auf die Terminlage an.
Beim SG herrscht keine Anwaltspflicht, es ist nicht schlimm aber nimm Dir zur Verhandlung einen Zeugen mit.
- aktuell für mich, Klage beim Sozialgericht - Herrann 13.09.11, 10:57
- Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - FrauKrause 13.09.11, 11:12
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - taram 13.09.11, 11:15
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - Herrann 13.09.11, 12:29
- Ein Rechtsmittelfähiger Bescheid - FrauKrause 13.09.11, 13:08
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - Helia79 13.09.11, 13:10
- Versteh ich nicht... - Herrann 13.09.11, 13:13
- DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? - FrauKrause 13.09.11, 13:39
- Re: DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? Frau Krause - Herrann 13.09.11, 13:41
- Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - FrauKrause 13.09.11, 13:47
- Re: Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - Herrann 13.09.11, 13:52
- Nein, - FrauKrause 13.09.11, 14:43
- Re: Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - Herrann 13.09.11, 13:52
- Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - FrauKrause 13.09.11, 13:47
- Re: DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? Frau Krause - Herrann 13.09.11, 13:41
- Du kannst auch einen EILANTRAG stellen - FrauKrause 13.09.11, 13:42
- Frau Krause - Herrann 13.09.11, 13:46
- DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? - FrauKrause 13.09.11, 13:39
- mein Verfahren dauerte nur ein paar Monate (Berlin) o.t. - FrauKrause 13.09.11, 13:40
- Versteh ich nicht... - Herrann 13.09.11, 13:13
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - Herrann 13.09.11, 12:29
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - taram 13.09.11, 11:15
- Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - FrauKrause 13.09.11, 11:12
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