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Geschrieben von Herrann am 13.09.2011, 12:29 Uhr

Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir

Hallo,
danke, es war aber kein Einschreiben und kam sage und schreibe 10 Tage später an als das Datum was darauf stand.
Wollte es erst anders versuchen und schrieb erneut der Widerspruchsstelle mit einem Paragraphen den sie nicht bedacht hatten.
Erneute Ablehnung.
Dadurch ist natürlich Zeit verstrichen und wenn es nach dem Datum des erhalts geht liege ich noch darin.
Jetzt muss ich mal loslegen.
Wie lange dauert es denn bis das Gericht entscheidet?
Ich habe keinen Anwalt ist das schlimm?

 
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