von FrauKrause am 13.09.2011, 13:08 Uhr |
Ein Rechtsmittelfähiger Bescheid
MUSS per Einschreiben zugestellt werden, es muss doch festgestellt werden, wann das Schreiben Dir zuging. Ist denn ein Wortlaut (!) "Rechtsmittelbelehrung" oder "Rechtshelfsbelehrung" hinten dran? Wenn nicht, gibt es da keine Einspruchs/Widerspruchs/Klagemöglichkeit bzw. auch keine Frist.
Ich weiß nicht, ob man einen Anwalt braucht, Du kannst auch direkt zum zuständigen Sozialgericht gehen und Dir da weiter helfen lassen.
Vielleicht folgt ein richtiger Bescheid ja noch.
LG fk
- aktuell für mich, Klage beim Sozialgericht - Herrann 13.09.11, 10:57
- Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - FrauKrause 13.09.11, 11:12
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - taram 13.09.11, 11:15
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - Herrann 13.09.11, 12:29
- Ein Rechtsmittelfähiger Bescheid - FrauKrause 13.09.11, 13:08
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - Helia79 13.09.11, 13:10
- Versteh ich nicht... - Herrann 13.09.11, 13:13
- DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? - FrauKrause 13.09.11, 13:39
- Re: DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? Frau Krause - Herrann 13.09.11, 13:41
- Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - FrauKrause 13.09.11, 13:47
- Re: Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - Herrann 13.09.11, 13:52
- Nein, - FrauKrause 13.09.11, 14:43
- Re: Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - Herrann 13.09.11, 13:52
- Na dann hast Du ja schon einen, der die Klage aufsetzt und - FrauKrause 13.09.11, 13:47
- Re: DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? Frau Krause - Herrann 13.09.11, 13:41
- Du kannst auch einen EILANTRAG stellen - FrauKrause 13.09.11, 13:42
- Frau Krause - Herrann 13.09.11, 13:46
- DU HAST DEN BESCHEID ABGEGEBEN??? - FrauKrause 13.09.11, 13:39
- mein Verfahren dauerte nur ein paar Monate (Berlin) o.t. - FrauKrause 13.09.11, 13:40
- Versteh ich nicht... - Herrann 13.09.11, 13:13
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - Herrann 13.09.11, 12:29
- Re: Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - taram 13.09.11, 11:15
- Es zählt das Datum des EINGANGES des Bescheides bei Dir - FrauKrause 13.09.11, 11:12
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