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von FrauKrause  am 13.09.2011, 13:08 Uhr

Ein Rechtsmittelfähiger Bescheid

MUSS per Einschreiben zugestellt werden, es muss doch festgestellt werden, wann das Schreiben Dir zuging. Ist denn ein Wortlaut (!) "Rechtsmittelbelehrung" oder "Rechtshelfsbelehrung" hinten dran? Wenn nicht, gibt es da keine Einspruchs/Widerspruchs/Klagemöglichkeit bzw. auch keine Frist.

Ich weiß nicht, ob man einen Anwalt braucht, Du kannst auch direkt zum zuständigen Sozialgericht gehen und Dir da weiter helfen lassen.

Vielleicht folgt ein richtiger Bescheid ja noch.

LG fk

 
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