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Geschrieben von fusel am 09.01.2004, 11:19 Uhr

Eintrittsgeld bei Arztpraxen

Hi,

auch beim Zahnarzt muß man diese 10,- € zahlen. Leider.
In Bezug auf deine Tochter würde ich einen Anruf bei der KK empfehlen. Denn auch für sie müßte gelten das sie jährlich nur bis zu einer bestimmten Grenze (2% des Einkommens) diese Leistungen zahlen muß. Geht es darüber hinaus, muß das per Quittung der KK belegt werden und dann bekommt sie von denen einen Blankoscheck ausgestellt der sie vor weiteren Zahlungen sowohl beim Arzt als auch in der Apo befreit.
Also, schön Belege sammeln (o: Und wenn sie zur Schule geht, ist ihre Mutter nicht auch irgendwie unterhaltspflichtig? Vielleicht zählt das auch noch als Einkommen.

LG

fusel

 
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