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Geschrieben von lastunicorn am 02.03.2014, 15:26 Uhr

Das stimmt nicht!

Auch Bürgermeister oder Landräte können sich nicht einfach so Daten aus ihrer Verwaltung geben lassen. Das ist immer auch dokumentiert und muss begründet sein. Amtsleiter haben per se nicht automatisch Zugriff auf alle Fachverfahren der gesamten Behörde... auch da wird Datenschutz ganz groß geschrieben.

Ich habe letztens einen Fall mitbekommen, in dem ein Mitarbeiter einer Stadtverwaltung eine ihm persönlich gut bekannte Kollegin in der KFZ-Zulassung um Halterdaten eines Fahrzeugs gebeten hat, dass vom neuen Freund der 19-jährigen Tochter gefahren wurde, die nicht mehr zu Hause lebte und ihren Eltern keine Auskunft über die Person des Freundes geben wollte... die Ermittlungsverfahren laufen noch.

Wirklich fredda, ich habe mich bezüglich der Auskunftspflicht gegenüber dem Verwaltungsleiter in bestimmten, der Schweigepflicht unterliegenden Vorgängen schlau machen müssen. Auf das diesen Arbeitsbereich betreffende Fachverfahren haben sämtliche Vorgesetze keinen Zugriff. Auf domumentierte, schriftliche Aufforderung hin muss und darf ich Informationen an die Hausspitze weiterleiten, wobei sich dann die Hausspitze mit dem Datenschutzproblem auseinander setzen muss. Aber einfach so hinein schauen gibt es für Vorgesetzte definitiv nicht.

 
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