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Geschrieben von Betula am 12.10.2015, 9:33 Uhr

Brandstiftung in Flüchtlingsunterkunft - durch ehemalige Bewohner

Wie ist das eigentlich vom rechtlichen her :kann man einen pakistanischen Staatsbürger, der hier ein Verbrechen verübt, in ein deutsches Gefängnis sperren und was bedeutet das für seinen Asylantrag?

Das weiß ich nicht. Müssen sich tatsächlich Beamte, die eh überfordert sind mit dem Asylantrag eines Menschen befassen der eine Flüchtlingsunterkunft abfackeln wollte.?

Das ist schon absurd, wenn das so ist.

 
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