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Geschrieben von peekaboo am 12.10.2015, 10:17 Uhr

@ Betula, aber z.B. diese Randalen in den Unterkünften, wo

massive Sachbeschädigung betrieben wird. Da ist nichts zu holen und ergo bleibt der Steuerzahler darauf sitzen...

Schwarzfahren in der S Bahn, da ist nichts zu holen und es verläuft im Sande.

Einen Hartz VI Empfänger kannst Du belangen, weil er gemeldet ist... aber dort, wo sich die Flüchtlinge frei bewegen (ob sie es dürfen oder nicht) die kannst Du doch gar nicht "Dingfest" machen

 
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