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Geschrieben von Sille74 am 11.01.2016, 17:45 Uhr

alle, die hier zu recht sagen die Verschärfung des SexualStrafrechts ist lange

Wurde eine Frau von ihrem Ehemann vergewaltigt, war dies auch früher schon strafbar; blieb also eben NICHT straffrei, sofern die Tat angezeigt wurde und nachgewiesen werden konnte (diese beiden Dinge sind auch heute noch ein Problem: Anzeigebereitschaft der betroffenen Frauen und Nachweisbarkeit der Tat). Allerdings fiel eine solche Tat damals nicht unter den Tatbestand der Vergewaltigung - für diesen Tatbestand war tatsächlich Außerehelichkeit des erzwungenen Geschlechtsverkehrs Tatbestandsmerkmal -, sondern war "nur" einfache sexuelle Nötigung. Da liegt/lag der allgemeine Strafrahmen etwas niedriger, im Einzelfall konnte man aber für vergleichbare Taten vergleochbare Strafen vergeben. Dass nun erzwungener Geschlechtsverkehr auch innerhalb einer Ehe unter Vergewaltigung subsumiert werden kann, hat also lediglich Symbolwert, was ich allerdings für absolut wichtig erachte. Dass eine solche Tat früher nicht strafbar war, stimmt aber so nicht.

 
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