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Geschrieben von MAriakat am 08.05.2006, 21:53 Uhr

Thema: Hitzefrei

Hallo,
heute kam meine Tochter mit einem Schreiben ueber "Hitzefrei" nach HAuse.
Ich bin mir nur noch nicht schluessig, ob ich sie nun frueher nach Hause gehen lasse oder nicht. Was passiert falls sie hitzefrei hat und nach HAuse geht und ich bin an diesem Tag nicht da? Ich kann ja nicht jedes Mal, wenn es heiss ist in der Schule anrufen und nachfragen...
Wie habt ihr das geloset?
Mariakat

 
6 Antworten:

Re: Thema: Hitzefrei

Antwort von max am 08.05.2006, 22:04 Uhr

kann sie da auch in der Schule bleiben an hitzefrei? Wäre für uns kein Thema und klare Sache denn ich arbeite ganztags.
Aber wenn ich mir das Wetter so anschaue wird das heuer wohl kein Thema werden....
lg max

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Re: Thema: Hitzefrei

Antwort von Anna´s und Emilia´s Mama am 08.05.2006, 23:30 Uhr

In der GS meiner Tochter ist es so,das die Kinder wenn es Hitzefrei geben sollte solange von den pädagogischen Mitarbeiterinnen betreut werden,bis der Schulbus fährt,sie alleine nach Hause gehen oder der Hort öffnet.
Die GS hat einen sehr schattigen Schulhof mit viel Rasen und die Kinder spielen dann dort und werden von der Schule mit Wasser und kaltem Tee versorgt.


Liebe Grüße
Franziska

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Re: Thema: Hitzefrei

Antwort von kalj am 09.05.2006, 7:58 Uhr

Ich hbae meinr großen gesagt sie solle entweder in der Schule bleiben wenn das geht oder bei mir anrufen

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aber Sie kann DICh anrufen

Antwort von Henni am 09.05.2006, 11:25 Uhr

und feststellen ob du da bist...so machen wirs bei uuns in der schule..und: bei uns gabs in den 5 Jahren seitdem ich an der schule bin glaube ich 4 mal hitzefrei *g*

LG HEnni

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Bei uns gibt es für den Fall von Schulausfall aller Art...

Antwort von Trini am 09.05.2006, 11:37 Uhr

eine Telefonkette (d.h. zwei) pro Klasse.
Das Sekretariat ruft zwei Eltern an. Dann geht es weiter. Wenn jemand nicht erreicht wird, gibt es eine Meldung an die Schule und die Kids werden irgendwie organisiert.

Die Kinder von Berufstätigen sind zumeist ohnehin in der Betreuten grundschule und gehen dann da hin.

Trini

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rein rechtlich ist es so

Antwort von jokasilemi am 10.05.2006, 14:42 Uhr

... dass die schule für die zeit des regulären unterrichtes (also auch bei ausfallstunden, hitzefrei...) die aufsichtspflicht für die kinder hat und eine betreuung zur verfügung stellen muss.

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