1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 12.04.2011, 17:45 Uhr

nicht absetzbar..

Die Wahrheit liegt, mal wieder, irgendwo dazwischen, irgendwo zwischen "es ist total egal, ob die Eltern arbeiten" und "Kinderbetreuungskosten können nur abgesetzt werden, wenn beide Eltern arbeiten". *seufz*

Also, kurz gefasst:

Von den Kinderbetreuungskosten (also auch Betreuungsgeld Privatschule) können 2/3, max. 4.000 Euro pro Kind, unter folgenden Bedingungen abgezogen werden:

- wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben, WENN die Aufwendungen wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen (bzw. bei Verheirateten BEIDE EHEGATTEN berufstätig sind) und das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Sonderregelung bei behinderten Kindern);
- als Sonderausgaben, WENN das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (wieder Sonderregelung bei behinderten Kindern) und der Steuerpflichtige in Ausbildung, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist (bei zusammenlebenden Eltern nur, wenn bei BEIDEN Elternteilen die Voraussetzungen vorliegen oder ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere Elternteil in Ausbildung behindert oder krank ist;
- als Sonderausgaben, WENN nicht beide Elternteile erwerbstätig sind, und die KINDER 3 - 5 JAHRE ALT sind.

Ist alles im Gesetz geregelt und kann auch nachgelesen werden, z.B. hier:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__9c.html


Soweit ich es mitbekommen ist, ist ab 2012 mal wieder eine Änderung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geplant, aber das bleibt im Detail abzuwarten und hat ja nun gar nichts mit den aktuellen Steuererklärungen für die Jahre 2010, 2009 etc. zu tun. :-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.