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Geschrieben von manrique am 20.05.2006, 9:23 Uhr

Geschwisterkind + Schulwahl

ich habe diese Frage auch schon bei Frau Bader gestellt, aber vielleicht hatte hier ja jemand schon eine ähnliche Situation und kann mir helfen.
Also:


Meine Tochter wurde auf unseren Wunsch voriges Jahr nicht in der eigentlichen Einzugsgebiet-Schule , sondern in einer kleineren Dorf-Schule eingeschult.
Das hat relativ problemlos geklappt, da es 2 Klassen gab.

Ab diesem Jahr gibt es aber nur noch eine 1. Klasse und mir wurde gesagt, dass jetzt keine Kinder aus anderen Einzugsgebieten genommen wurden.

Nun mein Problem:
Nächstes Jahr soll meine nächste Tochter auch an eben dieser Schule eingeschult werden.
Sie geht schon in den zugehörigen Kindergarten im Dorf und ihre Schwester besucht ja auch diese Schule.
Aber wir wohnen ja nicht im Einzugsgebiet.

Meine Frage- stimmt es , dass man unter diesen Vorraussetzungen einen Schulbesuch dort einklagen kann?
Mir hatte die Direktorin gesagt, dass wenn ein Geschwisterkind an der Schule ist , man mit rechtlichen Mitteln beim Schulamt eine Zustimmung erzwingen könne.

Alles andere wäre eine Katastrophe, denn die andere Schule hat einen üblen Ruf und ich bringe und hole meine Töchter jeden Tag mit dem Auto- was dann natürlich nicht mehr klappt.


Es wäre toll, wenn jemand einen Tipp für mich haben würde!
Danke und ein schönes Wochenende,
Anke

 
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