Geschrieben von Henni am 13.06.2006, 19:32 Uhr |
Erste wiederholen,so kurzfristig Bescheid bekommen
Hallo
nein das ist so kruzfristig nciht "erlaubt" , sondern da sich das ja schon im hal´bjahr hätte zeigen müssen hätten die Eltern zum gerspräch eingladen werden MÜSSEN. auch die Eltern ahben allerdings die Pflicht , sich zu informieren. Also: entweder ein "missverständnis" des kindes, also zum beipsiel ein satz wie: WENNn du das nun nciht kannst DANN must du wohl... oder die eltern ahben ein gespräch nciht wahrgenommen oder eben ein absolutes missverständnis: hilft nr: Lehrerin SOFORT anrufen...warum nciht???
LG HEnni
- Erste wiederholen,so kurzfristig Bescheid bekommen - teichlein 13.06.06, 13:06
- Re: Erste wiederholen,so kurzfristig Bescheid bekommen - Henni 13.06.06, 19:32
- @henni - teichlein 13.06.06, 20:11
- Re: Erste wiederholen,so kurzfristig Bescheid bekommen - Henni 13.06.06, 19:32