Geschrieben von teichlein am 13.06.2006, 13:06 Uhr |
Erste wiederholen,so kurzfristig Bescheid bekommen
Das Kind meiner Freundin bekommt am 20zigsten das Zeugnis-erste Schuljahr.
Gestern kam das Kind nach hause und sagt: Die Lehrerin hat gesagt,ich muss die erste nochmal machen.
Die Eltern hörten das gestern zum ersten mal.Das Kind kommt in Deutsch nicht mit,also lesen schreiben (habe schon an Lese-Rechtschreibschwäche gedacht) und rechnen über 10 .
Können Lehrer das so kurzfristig sagen und dann noch nicht mal zu den Eltern sondern zu dem Kind???Komisch.
Re: Erste wiederholen,so kurzfristig Bescheid bekommen
Antwort von Henni am 13.06.2006, 19:32 Uhr
Hallo
nein das ist so kruzfristig nciht "erlaubt" , sondern da sich das ja schon im hal´bjahr hätte zeigen müssen hätten die Eltern zum gerspräch eingladen werden MÜSSEN. auch die Eltern ahben allerdings die Pflicht , sich zu informieren. Also: entweder ein "missverständnis" des kindes, also zum beipsiel ein satz wie: WENNn du das nun nciht kannst DANN must du wohl... oder die eltern ahben ein gespräch nciht wahrgenommen oder eben ein absolutes missverständnis: hilft nr: Lehrerin SOFORT anrufen...warum nciht???
LG HEnni
@henni
Antwort von teichlein am 13.06.2006, 20:11 Uhr
Danke für deine Antwort.
Die Eltern (meine beste Freundin und ihr Mann) wissen ja das ihr Kind Probleme hat,liest zwar ,aber alles auswendig gelernt und Hausaufgaben machen dauert Stunden,das Kind wird von der Mutter gefördert,aber die Lehrerin hat nie bei den eltern erwähnt,das eine Klassenwiederholung in erwägung steht.
Habe meiner Freundin auch gesagt,rufe da sofort an,dann hast Du Gewissheit,aber sie möchte persönlich erscheinen.Werde berichten,wie es ausgegangen ist,meine Freundin geht morgen zur Lehrerin.