Geschrieben von sylv am 29.03.2008, 7:34 Uhr |
Erfahrung mit Elternzeit im 8. Lebensjahr ?
wenn du z.b. erst für 8 monate elternzeit angibst hast du ein recht auf den gleichen standort wo du arbeitest, verlängerst du aber die elternzeit, dann fällt das recht auf den standort weg. (bezieht sich natürlich nur drauf, wenn z.b. dein standort bonn wäre u. ihr hättet noch in berlin einen standort)
wenn du nicht den ganzen anspruch sofort nehmen willst, dann mußt du den rest anspruch schriftl. hinterlegen, machst du das nicht dann verfällt er dir (so ging es mir)
die meisten firmen werden dich nach 8 jahren bestimmt nicht als teilzeitkraft nehmen. sie müssen dich zwar zurücknehmen, sind aber nicht verpflichtet dir einen teilzeitplatz zu geben. in der heutigen zeit würde ich auch nicht zu lange zuhause bleiben, man ist rucki zucki raus u. es ist nicht wieder einfach mit dem einstieg.
kleines beispiel:
nee freundin hat zwei kinder innerhalb von zwei jahren bekommen u. wollte dann nach 5 jahren wieder zurück kehren. der arbeitgeber hat ihr klipp u. klar gesagt das er sie nicht mehr wolle, sie wäre zulang weg gewesen. sie hat dann noch lohn für drei volle monate bekommen u. dann die kündigung.
- Erfahrung mit Elternzeit im 8. Lebensjahr ? - Ulimama 28.03.08, 21:18
- Re: Erfahrung mit Elternzeit im 8. Lebensjahr ? - ferkelchen 28.03.08, 22:13
- Re: Erfahrung mit Elternzeit im 8. Lebensjahr ? - sylv 29.03.08, 7:34
- Re: Erfahrung mit Elternzeit im 8. Lebensjahr ? - GLS 29.03.08, 20:03
- @GLS und @ferkelchen - Ulimama 29.03.08, 21:12
- Unter diesen Voraussetzungen ... - glückskugel 30.03.08, 20:20
- @GLS und @ferkelchen - Ulimama 29.03.08, 21:12
- Re: Erfahrung mit Elternzeit im 8. Lebensjahr ? - GLS 29.03.08, 20:03
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