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Geschrieben von Bonnie am 03.11.2013, 12:22 Uhr

@amadeus: Falsch!

Hallo,

bitte lies Dir den Notwehrparagrafen im BGB mal durch. Bei Notwehr ist der Grund des Anlasses NICHT irrelevant, sondern entscheidend. Verteidigt werden darf dabei sogar ausdrücklich die "Ehre", nicht nur die körperliche Unversehrtheit.

Es geht außerdem ja hier nicht in erster Linie um juristische Fragen, das hast Du schon verstanden, oder? Es geht darum, ob ein Junge, der körperlich attackiert wird, sich wehren darf. Und das darf er natürlich.

Klar wäre es noch weiser und souveräner, er würde das aus innerer Überzeugung nicht tun. Dafür muss er aber schon eine gewisse Reife besitzen, wie sie in der Regel frühestens ein junger Erwachsener hat. Auch Jesus und Gandhi sind erst als Erwachsene für Gewaltlosigkeit eingetreten, es ist nicht belegt, dass sie sich nicht als Jugendliche auch mal gewehrt hätten, gell! Wer von einem Jugendlichen verlangt, sich nicht zu wehren, kann sein Selbstwertgefühl beschädigen. Das hat nichts mit Weisheit, Einsicht oder Reife zu tun.

Komm' mal auf den Teppich...

 
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