Welches Standesamt ist zuständig?
was die namen angeht, haben die standesämter zum einen eine bundeseinheitliche liste, nach der sie handeln und bewerten da spielt es im große und ganzen keine rolle, wo du das kind anmeldest.
aber natürlich gibt es auch regionale unterschiede: mit ostfr. namen, die in leer und emden ganz normal sind, hast du vielleicht im allgäu probleme, weil sie (da sehtr selten) nicht in der liste stehen.
angemeldet wird ja das kind in dem standesamt des ortes, wo es geboren wird. wenn da der standesbeamte den namen ablehnt, dann müsstest du entweder nachweisen, dass ein anderes standesamt in D den namen zugelassen hat. oder du wendest dich an die uni leipzig, da gibt es ein namenforschungsinstitut, das in zweifelsfällen gutachten erstellt (kostet aber etwas).
im konkreten fall würde ich einfach beim geburtsortstandesamt nachfragen, ob die den namen so zulassen, wie ihr wollt, oder ob die noch bedingungen stellen (z.b. 2 name mit eindeutigem geschlecht, andere schreibweise o.ä.).
lg astrid