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Geschrieben von MariaS am 04.10.2009, 11:01 Uhr

rechtliche Regelung zu stummen zweiten Vornamen

Wir sind am überlegen ob wir unserem Sohn einen zweiten stummen Vornamen geben, nach seinem Vater. Es wäre so aber eine sher laaanger Name.
Ist eine Kind mit stummem 2. Vornamen verpflichtet diesen auch immer mit anzugeben, bzw auch mit allen beiden Namen zu unterschreiben etc??
Wie sind hier die Regelungen?

Ich danke euch für Antworten!

Alles Liebe
Maria

 
5 Antworten:

Re: rechtliche Regelung zu stummen zweiten Vornamen

Antwort von jule4 am 04.10.2009, 11:02 Uhr

Den 2. Namen musst Du außer bei der Geburtsurkunde und im Pass nirgens mit angeben, unterschrieben wird auch nur mit EN und ZN.

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Re: rechtliche Regelung zu stummen zweiten Vornamen

Antwort von twinki am 04.10.2009, 12:05 Uhr

Die Regelung ist so, dass man sich aus mehreren Vornamen selbst einen Rufnamen auswählen darf. Also, wie schon geschrieben wurde, darf euer Kind nur mit EN und NN unterschreiben und diese überall angeben. Der 2te stumme ZN steht dann nur auf der Geburtsurkunde.
Lg twinki

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Re: rechtliche Regelung zu stummen zweiten Vornamen

Antwort von Neels am 04.10.2009, 12:44 Uhr

Mal ne Frage allgemein :
Was nützt einem ein "stummer" Beiname, den man nirgens erwähnt, nie ausspricht und damit nicht unterschreibt?
Ich würde keinen Namen wollen mit dem ich mich nicht identifizieren kann.
Also entweder will ich einen ZN für mein Kind und nutze diesen auch, oder es braucht keinen. Oder? Ich ehre ja wohl keinen in der Family damit wenn sein Name als Blindgänger auf dem Papier dabei ist.

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Re: rechtliche Regelung zu stummen zweiten Vornamen

Antwort von Jette73 am 04.10.2009, 13:28 Uhr

Hallo,

na, es gibt ja schon Situationen, in den der Name genannt wird. Und mein Sohn ist auf den kompletten Namen getauft, das ist mir wichtig genug.
Ich finde schon, dass ich damit an meine beiden Großväter erinnere und sie ehre, sehr sogar

LG,
Jette

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Re: rechtliche Regelung zu stummen zweiten Vornamen

Antwort von trisha0570 am 04.10.2009, 15:29 Uhr

Ich weiß nicht, wie die rechtliche Regelung ist, aber bei meinen Töchtern taucht der ZN öfter auf. Was mich erstaunt hat, ist, dass jetzt in der Schule immer beide Namen genannt werden: auf der Klassenliste, auf den Namensschildern etc. Andererseits ist das wohl logisch, da die Sachen schon vorbereitet wurden bevor die Kinder eingeschult wurden und klar war, welcher Name jeweils der RN ist. Bei Banksachen steht auch immer der komplette Name mit drauf. Sonst fällt mir gerade keine Situation ein.

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