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Geschrieben von Chrissytin am 12.05.2011, 18:10 Uhr

Frage zu meinem Wunschnamen

Huhu,

ich habe vor meine Tochter Vivien zu nennen, nur les und hör ich nun ständig das der name wohl nich eindeutig weiblich wäre und ich daher noch nen zweitnamen/doppelnamen brauch ...
weiß viell jemand von euch ob der als einziger name akzeptiert wird ?

habt ihr ne Idee was denn passend wäre als zweitname ?
mir fällt da nur christin ein ( was mein name is und den wollt ich eigentlich nich )

danke schonma für die antworten
lg chrissy

 
7 Antworten:

Re: Frage zu meinem Wunschnamen

Antwort von 96AlteLiebe am 12.05.2011, 18:31 Uhr

Die Tochter einer Bekannten heißt Vivien....und zwar ohne Zweitnamen!!! müsste also gehen!! :-)
Sonnige Grüße

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Re: Frage zu meinem Wunschnamen

Antwort von Lafayette am 12.05.2011, 18:40 Uhr

Ich weiss leider nicht ob Du einen ZN brauchst, aber im Zweifelsfall kannst Du bei Deinen Standesamt anfragen, die können Dir das genau sagen.

Sonst gefällt mir

Vivien Isabel
Vivien Louise ( engl. gesprochen )
Vivien Renée
Vivien Elaine

LG

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Re: Frage zu meinem Wunschnamen

Antwort von JaMe am 12.05.2011, 22:01 Uhr

Hallo Chrissy

Nein, du brauchst ganz klar keinen ZN. An einem Namen muß man nicht das Geschlecht erkennen können. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Im Gesetz steht nur, dass sich ein Mensch mit seinem Namen identifizieren können muß. Das kann man mit einem geschlechtsneutralen Namen durchaus. Lediglich mit einem Namen des anderen Geschlechts kann man es nicht. Und in dem Fall muß ein eindeutig geschlechtsspezifischer Name her. Als Beispiel: Du darfst einem Jungen den Namen Maria (eindeutig weiblich) geben, aber nur, wenn es dazu einen eindeutig männlichen Namen gibt. Ein entsprechendes Gerichtsurteil mit den entsprechenden Paragraphen gab es mal hier:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html

Leider funktioniert dieser Link gerade nicht. Ob das dauerhaft so bleibt, weiß ich nicht, wäre aber wirklich blöde, denn es war ein Gerichtsurteil, worauf ich mich im Ernstfall auch berufen wollte, wenn wir mit unserem ebenfalls geschlechtsneutralen Namen Probleme kriegen. Denn wir wollen definitiv keinen ZN. Ich kann aber mal versuchen, die Begründung des Urteils stichwortartig ungefähr zusammen zu fassen, wie ich sie in Erinnerung habe:

1. Die Entscheidung über den Namen liegt zuallererst bei den Eltern und darf nur beeinflußt werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

2. Das Kindeswohl ist dann gefährdet, wenn der Name beispielsweise eine sehr negative Assoziation hat (z.B. Adolf), wenn der Name das Kind der Lächerlichkeit preisgibt (z.B. Pumuckl) oder wenn sich ein Kind nicht mit dem Namen identifizieren kann.

3. Das Gericht ist in diesem Fall zu dem Urteil gekommen, dass sich ein Kind durchaus mit einem geschlechtsneutralen Namen identifizieren kann, nicht aber mit einem gegengeschlechtlichen Namen (wie beispielsweise ein Mädchen namens Bernd oder ein Junge namens Sonja). In loetzterem Fall muß also ein Name her, mit dem sich das Kind eindeutig mit seinem Geschlecht identifizieren kann. Bei geschlechtsneutralen Namen geht das, da sie eben neutral sind. Bei geschlechtsgebundenen Namen geht es aber eben nicht. Deshalb MÜSSEN nur in diesen Fällen ZN her, wenn die Eltern darauf bestehen, dass ihr Sohn Sonja (o.ä.) heißen soll, damit sich das Kind selber (nicht irgendein Verwaltungsfuzzi) auch über den Namen geschlechtlich identifizieren kann.

Im Endeffekt heißt das also: NIEMAND kann dich/euch zwingen, zu Vivian einen ZN zu vergeben, eben WEIL es ein geschlechtsneutraler Name ist.

Übrigens habe ich vor kurzem auch noch dieses herausgefunden (vielleicht auch für andere interessant):

Grundsätzlich ist die Namensgebung in Deutschland nicht per Gesetz geregelt, sondern nur durch eine Verwaltungsvorschrift:

- Zitat Anfang -

Rechtsgrundlage der Vornamengebung

Interessanterweise ist das Vornamensrecht in Deutschland nicht gesetzlich, sondern nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Das Bundesverfassungsgericht relativierte die Reichweite dieser Dienstanweisung allerdings (BVerfG, 1 BvR 576/07 vom 5.12.2008):

Das Recht der Eltern, Sorge für ihr Kind zu tragen, umfasst auch das Recht, diesem einen Namen zu geben. Die Entscheidung, welchen Namen das Kind tragen soll, haben die Eltern in Ausführung der Verantwortung für das Kind zu treffen. Dies betrifft auch die Wahl des Vornamens, der der Individualität einer Person Ausdruck verleiht, den Einzelnen bezeichnet und diesen von anderen unterscheidet. Es ist zuvörderst Aufgabe der Eltern, ihrem Kind in freier gemeinsamer Wahl einen Namen zu bestimmen, den es sich selbst noch nicht geben kann. Mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht sind die Eltern in der Wahl des Vornamens grundsätzlich frei. Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl darf allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht. Der Staat ist [...] berechtigt und verpflichtet, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen. Für einen darüber hinausgehenden Eingriff in das Elternrecht auf Bestimmung des Vornamens für ihr Kind bietet [das Grundgesetz] keine Grundlage.

- Zitat Ende -

Ich hoffe, ich habe dir weitergeholfen, auch wenn der Link (leider) nicht mehr funktioniert.

lg Meike

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Re: Frage zu meinem Wunschnamen

Antwort von Zweitesglück2011 am 12.05.2011, 22:01 Uhr

Kenne auch eine Vivien, die keinen zweitnamen hat.

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Re: Frage zu meinem Wunschnamen

Antwort von Pueppilotta am 12.05.2011, 22:49 Uhr

Wie schon geschrieben wurde brauchst Du keinen ZN!
Ich kenne auch zwei die Vivien heißen und keinen ZN haben! ;-)
Grüße

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Re: Frage zu meinem Wunschnamen

Antwort von asclepiatina am 13.05.2011, 15:02 Uhr

heute is das nicht mehr so das man einen 2ten oder doppelnamen braucht!

also vivien find ich süße nehm ihn und ihr werdet ihn lieben wie das kind!

Tina

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Re: Frage zu meinem Wunschnamen

Antwort von knuffel3107 am 17.05.2011, 12:51 Uhr

Hallo,

unsere Tochter wird auch Vivien heissen.
Wir haben allerdings noch eine zweitnamen.
Sie wird Vivien Joyce heissen.

Liebe Grüße Julia

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