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Geschrieben von Salkinila am 08.03.2024, 11:00 Uhr

Schule endet mit Schuljahresende

Nein, so einfach ist das nicht. In Rheinland-Pfalz gibt es das vorgezogene Abitur: zwar G9, aber die schriftlichen Prüfungen im Januar, die mündliche(n) im März, Schuljahresende für die Abiturienten ist dabei der 31. März. Danach bekommt man keine Bescheinigung mehr von der Schule, dass man noch Schüler ist. Und da kann es dann durchaus Probleme mit der Weiterbewilligung des Kindergelds geben.

 
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