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Geschrieben von 3wildehühner am 25.01.2020, 16:06 Uhr

Rheinland Pfalz Abitur im März - Studienbeginn zum Sommersemester

Wie soll das denn funktionieren?
Für die Studienplatzbewerbung muss das Abiturzeugnis vorliegen.
An den Hochschulen selber ist ca. Ende Januar für zulassungsbeschränkte Studiengänge und Ende Februar für Zulassungsflüge Studiengänge.
Für Studiengänge, die über ZVS vergeben werden, ist die Frist 15.1.

Es ist also gar nicht möglich, sich für einen Studienplatz zum Sommersemester zu bewerben, wenn es das Zeugnis erst im März gibt.

Eventuell mag es wenige Ausnahmen geben, aber die “Resterampe” möchte sicher auch kein Studienanfänger.

 
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