Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Caot am 02.02.2024, 15:48 Uhr

ich behalte das Kindergeld ;)

Letztendlich ist das dann ja das Kostgeld.

Kind1 studiert dual, bekommt als Geld, wohnt bei uns - gibt nichts ab. Wir behalten das Kindergeld.

Kind2 ist noch Schülerin. Bekommt Taschengeld (250 Euro) und jobbt nebenbei. Wir behalten das Kindergeld.

Ich musste damals (lang, lang ist‘s her) von meinem ersten Einkommen auch Kostgeld an meine Eltern zahlen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.