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von reblaus  am 12.05.2020, 16:04 Uhr

hier ist das zusammen, das ist es ja

Sicherlich dürfen das die Schulen entscheiden , aber ehrlich bei so einem Betrag , würde ich schnellstens die Schulbehörde und Rechtsanwalt einschalten. Das der Veranstallter nicht bekanntgegeben werden darf , kann in meinem Verständnis nicht stimmen , denn er ist der Vertragspartner in Eurem Falle und Ihr habt das Recht Euch an ihn zu wenden. Sonst bleibt ja nur eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei.

Ich würde zusätzlich andere Betroffene suchen und mich mit denen zusammenschliessen.

 
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