Über 18 ...

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Geschrieben von desireekk am 14.01.2024, 0:12 Uhr

Gesetz: AUG Auslandsunterhaltsgesetz

Ein Titel wäre grundsätzlich von Vorteil gewesen WENN er über den 18. Geb hinaus gegolten hätte.

Jetzt muss eben ein Richter diesen Titel per Gerichtsbeschluss erlassen.
Und nicht vergessen: der Vater ist unterhaltspflichtig, ist der Bub noch Schüler? Dann müsst ihr Druck machen!
Dann gilt das 30 Jahre...

LG und viel Kraft!

D

 
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