Über 18 ...

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Geschrieben von Tai am 15.01.2024, 13:43 Uhr

Es ist sinnvoll

Theoretisch geht das natürlich.
Aber für jeden, der als Begleiter fürs BF17 eingetragen ist, muss man extra beantragen und auch etwas bezahlen, also wird es sich bei den meisten um die Eltern handeln.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der begleitende Fahrer selbst nie Auto fährt, dürfte doch sehr minimal sein, schließlich soll der Fahranfänger auch von der Erfahrung profitieren.

Ich fand es sehr positiv, dass mein Mann oder ich bei unserem Sohn anfangs noch daneben sitzen mussten und im Notfall helfen konnten (z.B. Anfahren am Berg geht mit Fahrschulautos meist leichter…). Er ist aber auch ein umgänglicher Mensch und fuhr ziemlich sicher, da gab es nicht so viele Punkte, um sich in die Haare zu kriegen.
Sonst ist es sicher manchmal nicht so konfliktfrei.
Die Fahrpraxis beim B17 bekam er, wenn ich ihn sowieso irgendwo hingefahren hätte, bei Familienfahrten und auch bei längeren Urlaubsfahrten. Doch, es ist sehr sinnvoll.

Meine jüngere Tochter wurde durch Corona mehrfach in ihrem Führerscheinerwerb unterbrochen und hatte dann teils auch die Lust verloren.
Kurz, sie hat erst kurz nach ihrem 18. Geburtstag den Führerschein gemacht und der beantragte BF17 war für die Katz.
Hier hätten wir es eigentlich auch gerne gehabt, noch eine Weile beim Fahren mit dabei zu sein, aber das hat sie nach kurzem nicht mehr eingesehen.
Und mein Mann ist in der Hinsicht wohl eher untypisch, er hängt nämlich überhaupt nicht an Autos und hat unseren Kindern sofort den großen Dienstwagen überlassen, damit sie im Falle eines Unfalls im sicheren Auto sitzen.
Aber bei begleitetem Fahren wäre die Übung in dem Auto einfach noch ein bisschen größer gewesen.

 
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