von dhana am 19.08.2023, 21:12 Uhr |
Duales Stundium und Kindergeld
Hallo,
man muss die Imatrikulationsbescheinigung bei der Familienkasse einreichen, Studenten bekommen dann weiter Kindergeld bis sie 25J sind. Erstes Studium darf einer ersten Ausbildung folgen. Wenn das eine auf dem anderen aufbaut.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
"Kindergeld bei Ausbildung oder Studium
Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.
Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.
Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld."
- Duales Stundium und Kindergeld - sumse 19.08.23, 12:58
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - Silvia3 19.08.23, 13:54
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - Ellert 19.08.23, 16:19
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - Caot 19.08.23, 17:00
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - Tai 19.08.23, 18:22
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - dhana 19.08.23, 21:12
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - sumse 20.08.23, 0:41
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - Carmar 26.08.23, 13:52
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - sumse 26.08.23, 14:17
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - Tai 27.08.23, 20:57
- wenn dadurch auch der Kinderzuschlag wegfällt ist das bitter, Ihr braucht das Geld ja - Ellert 03.09.23, 21:15
- Re: wenn dadurch auch der Kinderzuschlag wegfällt ist das bitter, Ihr braucht das Geld ja - MamaausM2 10.09.23, 19:53
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - sumse 26.08.23, 14:17
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - Carmar 26.08.23, 13:52
- Re: Duales Stundium und Kindergeld - sumse 20.08.23, 0:41