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von dhana  am 19.08.2023, 21:12 Uhr

Duales Stundium und Kindergeld

Hallo,

man muss die Imatrikulationsbescheinigung bei der Familienkasse einreichen, Studenten bekommen dann weiter Kindergeld bis sie 25J sind. Erstes Studium darf einer ersten Ausbildung folgen. Wenn das eine auf dem anderen aufbaut.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
"Kindergeld bei Ausbildung oder Studium

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.

Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld."

 
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