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Geschrieben von Tai am 19.08.2023, 18:22 Uhr

Duales Stundium und Kindergeld

Ein normales duales Studium ist aber etwas anderes als die Kombination von Berufsausbildung mit einem Bachelorabschluss.

Denn theoretisch erlischt der Kindergeldanspruch bei erfolgreicher Beendigung der ersten Ausbildung.

Im Fall von sumses Tochter wird aber sicher erst der Bachelor als erster Berufsabschluss gelten, ich meine, sowas mal gelesen zu haben.

Deshalb lässt sich das bestimmt mit der Kindergeldkasse gut und positiv klären!
Ich hatte auch schon sehr nette und hilfsbereite Mitarbeiter dort am Telefon wegen eines Sonderfalls - wenn man endlich mal durchkommt.

 
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