Über 18 ...

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Geschrieben von lotte03_ am 27.04.2020, 13:36 Uhr

Beihilfe und Familienzuschlag hängt am Kindergeld @ellert und @Ninaaa

Also: hier werden mehrere Sachen vermischt.
Richtig ist, das Kindergeld am Kinderanteil und damit auch an der Beihilfe hängt. Das Kindergeld endet automatisch mit 18. Kinder ab 18 erhalten das Kindergeld in der Regel wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ausbildungsplatzsuchend sind. Das heisst in den obigen Fällen, wenn das Kind Abitur gemacht hat, endet KG automatisch. Bis zu einer möglichen Studiumaufnahmen (im Oktober 2020 zum Beispiel) wäre es berücksichtigungsfähig weil Übergangszeit. Man muss dann halt das KG beantragen (und erklärt z.B. Studium ab WS 2020 geplant). Wenn es mit dem Studium nicht klappt (und unter 21 Jahren) ist, muss das Kind nachweisen, das es ausbildungswillig ist. Das heisst: es müssen Bewrebungen für Ausbildungsplätze oder Studienplätze eingereicht werden @ellert- der Begriff ausbildungswillig ist also auch Studienplätze anwendbar und heisst natürlich nicht, dass sich deine Tpchter nun auf einmal beruflich bewerben muss, wenn sie eigentlich studieren will. Die Arbeitsämter sehen es immer ganz gerne, das man sich arbeitslos meldet, meine Kinder haben das nicht gemnacht, sehe da den Sinn nicht drin, sie sind ja ohnehin über mich versichert, Arbeitslosengeld steht ihnen ebenfalls nicht zu.
Bitte lest mal den Link, hier wird das gut erklärt. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

 
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