von Anja1867 am 12.11.2011, 13:23 Uhr |
Xbay-Markenpulli
Und wenn es ein Markenartikel ist, dann schreibe ich immer dazu:
Der Markenname "...blabla..." ist rechtlich geschützt und Eigentum des Rechteinhabers. Er wird hier nur verwendet weil er Bestandteil des Artikels ist und dessen Qualität kennzeichnet.
Das hat immer geklappt.
LG
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Xbay-Markenpulli - Fine8198 12.11.11, 13:00
- Re: Xbay-Markenpulli - LittleRoo 12.11.11, 13:05
- Re: Xbay-Markenpulli - Anja1867 12.11.11, 13:23
- Danke! - Fine8198 12.11.11, 15:17
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