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Geschrieben von HeyDu! am 04.01.2019, 18:36 Uhr

Wer kann eine Schwangere neutral bzw positiv beraten ?

Sie bekommt wenn das Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt nicht zur Bedarfsdeckung reicht, ALG II.

Auch Wohngeld kann möglich sein.

Zum Jugendamt würde ich nicht gehen. Eher zu bekannten klassischen Beratungsstellen.

Sofern der Arbeitsvertrag nicht befristet ist, erhält sie den aktuellen Lohn auch im BV weiterhin - bis zum Schluss. Danach im regulären Mutterschutz Leistungen vom AG und der KK. Elterngeld errechnet sich aus den 12 Monaten Einkommen vor Beginn des Mutterschutzes.

Je nach finanzieller Bedürftigkeit gibt's auch Erstausstattung usw.

Zahlt der Vater keinen Unterhalt, gibt s Unterhaltsvorschuss und der Vater sammelt Schulden beim Staat.

Ganz klar, man lebt nicht sorglos aber für das Nötigste wird schon gesorgt :-)

 
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