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von tattie  am 14.11.2011, 9:18 Uhr

Vielen Dank, aber

hast Du das Rückgabeverfahren (ausdrücklich) ausgeschlossen in Deiner Auktion?
Wenn ja, darf er Dich nicht negativ bewerten und das würde Ebay dann prüfen.

Wenn nicht, bist Du zwar immernoch nicht dazu verpflichtet, weil Du privater Verkäufer bist, aber dann würde Ebay Dir wahrscheinlich nicht helfen, weil Du es halt nicht ausgeschlossen hast.

 
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