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Geschrieben von Oktaevlein am 30.07.2015, 15:03 Uhr

und noch was

Weder Betreuungsgeld noch Landeserziehungsgeld haben damit zu tun, ob jemand berufstätig ist oder nicht. Wenn das Kind privat organisiert oder durch Omas etc. betreut wurde, bekam man durchaus das Betreuungsgeld. Es war nicht dazu gedacht, zuhause zu bleiben.

 
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