Geschrieben von Akira am 15.04.2019, 9:54 Uhr |
Neuer Partner im Eigenheim , Altlasten
Hallo,
ich wohne im Eigenheim welches ich im mometan alleine finanziere. Da mein Expartner fast nichts mitgenommen hat, ist das Haus natürlich komplett bestückt.
Nun zieht mein neuer Partner bei mir ein, hat auch fast einen komepletten Hausstand, da auch seine Ex fast nichts mitgenommmen hat. Nun ist es so , dass er Altlasten mitbringt. Da wir größtenteils meine Sachen behalten werden, steht nun natürlich die Frage im Raum, wie handhabt man das?
Ich habe ein wenig Angst, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Wir sind daran, dass alles geordnet wird und in geregelten Bahnen gelenkt wird, aber trotzdem muss man sich ja irgendwie absichern.
Hat da jemand eine Idee, was man für ein Schriftstück aufsetzten könnte, um den Gerichtsvollzieher (falls man einer kommt) zu beweisen, dass das meine Sachen sind?
DANKE
Re: Neuer Partner im Eigenheim , Altlasten
Antwort von basis am 15.04.2019, 10:48 Uhr
Keine Ahnung, ob das vor Gericht Bestand hat, aber wir haben damals einfach bevor wir geheiratet hatten noch eine Liste gehabt, auf der grob draufstand wem was gehört. Also z.B. Bücher, DVDs -> meine, CDs -> Hälfte, Hälfte, Katze -> seine. Das mit einem Zeugen unterschrieben, fertig.
Aber bei uns ging's nicht um Gerichtsvollzieher, sondern eher darum, dass es bei einer Trennung darüber keinen Streit geben kann - wobei wir das beide eigentlich ausgeschlossen hätten, aber man weiß halt nie. Also keine Ahnung, ob das reicht. Hast Du ansonsten ggf. noch Kaufbelege für die größeren Sachen? Also das, was überhaupt pfändungsfähig wäre? Ein Gerichtsvollzieher wird ja denke ich mal nicht die Couch untern Hintern wegziehen. Und sofern Du keine Perserteppiche da liegen hast... Ich weiß nicht. Für größere Sachen wie Fernseher und teurere Möbel hab ich zumindest auch nach Jahren noch die Kaufbelege.
Re: Neuer Partner im Eigenheim , Altlasten
Antwort von lilly1211 am 15.04.2019, 10:58 Uhr
Bist du sicher dass es eine gute Idee ist mit jemandem zu fusionieren der seine Finanzen offenbar nicht im Griff hat? Hast du seine Motivation mal ganz genau hinterfragt?
Was die Wertgegenstände betrifft solltest du allein schon wegen der Hausratversicherung Belege haben, normaler Hausrat wird ja nicht gepfändet. Ansonsten Liste schreiben und alles dolumentieren.
Re: Neuer Partner im Eigenheim , Altlasten
Antwort von Streuselchen am 15.04.2019, 22:12 Uhr
Ich an deiner Stelle würde unter diesen Umständen nicht zusammenziehen.
Dein Partner sollte lieber zuerst seine finanzielle Situation klären und normalisiert haben.
Du stehst finanziell stabil da und lässt dich eventuell in etwas hineinziehen, was du gar nicht absehen kannst.
Du scheinst ja jetzt schon Bedarf zu sehen, dich irgendwie abzusichern. Und möchtest du wirklich einen Gerichtsvollzieher in DEINEM Haus stehen haben?
LG
Streuselchen
Re: Neuer Partner im Eigenheim , Altlasten
Antwort von ohno am 16.04.2019, 9:16 Uhr
Hm, gute Frage. Ich meine, wenn eine Sachpfändung erfolglos bliebe, weil alles Ertrag versprechende Dir gehört, wird ein Gerichtsvollzieher doch wohl dann eher mal den Offenbarungseid abfordern? Dann stände zwar kein GV mehr vor der Tür, aber Deine eigene Situation würde sich damit aufgrund der Umstände sicher nicht besser stehen, wenn zb ein Privatinsolvenzverfahren betr. Deinen LG eingeleitet wird.
Ich hätte mich vor dem Entschluss, zusammen zu ziehen, wahrscheinlich erstmal beraten lassen. Würde das an Deiner Stelle noch nachholen.
Re: Neuer Partner im Eigenheim , Altlasten
Antwort von sarahT am 20.04.2019, 14:41 Uhr
Einen normalen Hausstand (Tisch, Stühle, Betten, Schränke, Fernseher, Computer etc) darf der GV nicht mitnehmen, egal.wem es gehört. Neue Fernseher, Neue Handys allerdings schon. Für den TV gäbe es aber Ersatz (Austauschpfändung). Wertgegenstände (Schmuck außer dem Ehering, teure Bücher, Pelzmäntel etc) darf er pfänden und musst sich im Haus nicht mal drum kümmern, wem es gehört. Machen die Meisten aber trotzdem, um sich die Arbeit im Nachhinein zu sparen. Heißt, nur für DEINE Wertgegenstände musst du einen Nachweis haben. Eine Auflistung zählt nicht, nur Rechnungen auf deinen Namen. Wichtig ist, dass ihr eure Finanzen wirklich getrennt haltet und du nichts für ihn unterschreibst.
Er soll auf jeden Fall zu einer Schuldnerberatungsstelle gehen. Die können mit ihm einen Weg erarbeiten, wie er da raus kommt. Im schlimmsten Fall ein Verbraucherinsolvenzverfahren, welches mit deinen Finanzen übrigens absolut nichts zu tun hat. So oder so solltest du gut schauen, wie er mit Geld umgeht und wofür er es ausgibt, ob er es zusammenhalten kann. Und auf keinen Fall für ihn irgendwelche Kredite aufnehmen oder Bürgschaften übernehmen. Schon zu oft erlebt, dass das schief geht.
Alles Gute euch. Wenn du noch Fragen hast meld dich gerne.
lasst Euch doch beraten
Antwort von Ellert am 20.04.2019, 21:04 Uhr
Gerade wenn Du Angst hast der gerichtsvollzieher steht vor der Tür würde ichversuchen das rechtlich so zu regeln dass nichts passieren kann.
Evtl wenn er seinen Hausstand nicht mitnimmt kann er den ja versuchen zu verkaufen und damit Schulden tilgen damit der nicht gepfändet wird ?
Wie sieht es aus mit Mietvertrag bei Dir, das muss man ja auch alles schriftlich festlegen
dagmar
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