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Geschrieben von Ellert am 09.03.2024, 13:33 Uhr

Muss er denn rückwirkend zahlen ?

Unterhaltsvorschuss bekommst Du ja nicht wenn er zahlt.
Aber wie ich das verstehe muss er ja erst ab dem 01.04. zahlen und nicht die Monate davor auch schon oder ?
Ist dann das aber nicht Sache des Amtes den Vater in Anspruch zu nehmen, denn der zahlt Dir ja nicht rückwirkend was nach ?

 
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