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Geschrieben von speedy am 09.10.2014, 12:28 Uhr

@HelsinkiLove

...das stimmt so nicht ganz.
Bei einer falschen Beschreibung, fehlenden Eigenschaft, defekten Ware etc. ist der Käufer von Gesetzes wegen so zu stellen, als hätte er den Kaufvertrag nie geschlossen - also muss er auf keinerlei Porto tragen.

Er MUSS allerdings das Porto für die Rücksendung der Ware zunächst auslegen (egal ob bei gewerbl. od. privatem VK), damit der VK die Möglichkeit hat, den Anspruch zu prüfen. Dann hat der VK Zug-um-Zug dem Käufer alle Auslagen und Kosten zu erstatten, d.h. natürlich auch 2x Porto für den Hin- und den Rückversand.

Ist die Ware dagegen ok, der Käufer möchte sie nur nicht haben, so gilt das Widerrufsrecht (nur ggü gewerbl. VK) und der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung selbst und hat auch keinen Anspruch auf Erstattung.

Gruß, Speedy

 
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