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Geschrieben von Ellert am 09.10.2014, 21:12 Uhr

ebay darf nicht geltendem Recht entgegen AGBs machen !

Rechtslage ist eindeutig, siehe Speedy

Was ebay Dir erstattet wenn ist eine Sache, ggf muss man den VK halt dann verklagen
und man wird Recht bekommen
egal was ebay sagt

dagmar

 
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