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Geschrieben von icki am 21.01.2018, 9:31 Uhr

Frage zur Riester Rente

Hallo!
Eine Riesterrente kann zurm Ablauf nur als unschädliche Einmalzahlung genommen werden wenn bei Ablauf die Mindestrente (aktuell 27€ monatlich) nicht erreicht ist, oder das Geld als Wohnriester genutzt werden soll. Alles andere ist förderschädlich, d.h. Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Ansonsten ist es keine staatlich geförderte Riesterrente! Der Staat fördert die Rente, nicht die Einmalauszahlung.

 
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