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Geschrieben von icki am 19.01.2018, 10:53 Uhr

Frage zur Riester Rente

Naja, so kann nan das nicht sagen...
Die Gebühren etc die bei jeder Änderung fällig werden , die werden dir bei Vertragsablauf wieder zur Verfügung gestellt, bzw Verwaltungsgebühren anteilig. Es ist gesetzlich vorgeschrieben das alle eingezahlten Beiträge bei Ablauf wieder zur Verfügung stehen müssen. Plus Zulagen.
Ich habe eine Riesterrente. Verdiene wenig und hab zwei Kinder nach 2008 geboren. Meine jährliche Zulage ist weitaus höher als meine Eigenbeiträge. Und wenn ich dann mal kein Kindergeld mehr bekomme, dann geh ich auf den Mindestbeitrag und habs dann eh nicht mehr lange zur Rente....

Also die Riesterrente im Allgemeinen zu verteufeln ist nicht richtig.

VG

 
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