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Geschrieben von shinead am 02.05.2017, 11:04 Uhr

das ist klarere Irrtum

System hin oder her, rein rechtlich sind die Auszeichnungen im Laden lediglich eine sogenannte "Invitatio ad offerendum", also eine Einladung ein Angebot zum Kauf (sprich, das Teil zur Kasse zu tragen) zu machen. Erst an der Kasse stimmt der Eigentümer dem Kauf durch den Kunden zu und erst hier werden die Regeln festgelegt.

Ab einem gewissen Rahmen mag Falschauspreisung ein Betrugsversuch sein. Aber wohl nicht bei dem ein oder anderen Gegenstand.

 
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