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Geschrieben von leaelk am 29.04.2017, 21:34 Uhr

da wäre ich mir nicht sicher

Nein Dagmar, es ist kein Verstoß gegen die Auszeichnungspflicht!
Es gilt der Preis an der Ware!
Da es heute keine Preisetiketten mehr gibt, sondern nur noch der Strichcode den Warenpreis enthält, ist der reale Warenpreis für den Käufer nicht immer ersichtlich.
Er muss den Artikel an der Kasse dann allerdings nicht zum angebotenen Preis kaufen.
Oft kommen die Händler dem Kunden entgegen. Tun sie das nicht, kann der Kunde den Artikel im Laden lassen.
So ist es rein rechtlich korrekt!

LG leaelk

 
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