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Geschrieben von Bengelengelmama am 27.09.2015, 10:38 Uhr

arbeitsrecht/zeit/bezahlung einige fragen

es gibt Ausnahmen. z.B. im Gastgewerbe oder Landwirtschaft ist Sonntag kein Feiertag, d.h. Sonntagszuschlag ist eine freiwillige Leistung.

Es ist schon üblich ein paar Min. vor Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz zu sein, das nennt man dann wohl "Betriebsinteresse" wenn es nicht bezahlt wird. Allerdings bei dem was du schreibst, so viel unbez. Zeit in der Freizeit zu investieren, hegt bei mir den Verdacht "das ist nur der Anfang".

Achja und denk daran, ob Pauschal- oder Stundenlohn, dieser wird auf 4,35 Wochen monatl. berechnet. Nicht 4! Machen AG gerne, dann siehts nach mehr aus

 
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