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von Leena  am 23.04.2013, 7:40 Uhr

Absetzbar

Keine Ahnung, wer da geklagt hatte.

Hier mal (aus dem Urteil kopiert) der Sachverhalt, in dem es in dem Fall ging:

"Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind Eigentümer eines im Jahr 2003 fertig gestellten selbstgenutzten Wohnhauses in H. Nachdem der Einfahrt- und Terrassenbereich im Jahr 2005 gestaltet worden war, ließen die Kläger im Streitjahr (2006) durch den Handwerksbetrieb Z umfangreiche Erd- und Pflanzarbeiten im Garten des von den Klägern bewohnten Hauses ausführen."

 
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