Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von moflsis am 26.07.2014, 14:14 Uhr

@surgeongirl

Sorry, dass ich dir da widersprechen muss, aber das mit den Gehaltseinbußen ist Quatsch. Du darfst in der Schwangerschaft nicht finanziell schlechter gestellt sein und hast Anrecht auf eine Ausgleichszahlung der "variablen Bezüge" in der Höhe der mittleren BD entgelte der drei Monate vor der Ss. Falls das in deinem kkh nicht gemacht wird und du dies nun nicht bekommst, musst du sofort Widerspruch einlegen, deine Ansprüche verjähren nach einem halben Jahr.

 
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