Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dany1978 am 01.06.2004, 22:58 Uhr

@pet04

Hallo Pet,

wenn Du die Elternzeit verlängern willst, obwohl Du sie nicht bis zum 2. Geburtstag Deines Kindes beantragt hast, musst Du schon trifftige Gründe haben bzw. bist auf den Good will Deines AG angewiesen. Er kann Deinem Antrag zustimmen, MUSS ABER NICHT.

Zeiträume für die Beantragung von Elternzeit:
- im Anschluss an den MuSchu - 6 Wochen vor Beginn
- individueller Beginn (also nicht im Anschluss an den MuSchu) - 8 Wochen vor Beginn.

Ansonsten kannst Du Dir bei den Links die Broschüren runterladen oder zuschicken lassen. Mein Wissen habe ich auch dort her ;-))

Ich weiß, dass diese Problematik schwer ist. Vor allem, wenn es um das WIE LANGE der Elternzeit geht. Unmittelbar davon ab hängt ja auch, ob und für wann man einen Kita-Platz bekommt.

LG Daniela mit Natalie & Isabel (*22.09.03)

 
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