Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nagchampa am 11.02.2009, 20:59 Uhr

@nagchampa

Ach so, wenn das im Antrag steht, dann wird es die Option geben. Ich hatte noch Erziehungsgeld bezogen, weil meine Tochter noch 2006 geschlüpft ist. Von daher kenne ich mich mit dem Kleingedruckten von Elterngeld nicht aus.

Aber so lange nichts gegenteiliges im Antrag steht, musst du sowohl Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Hartz4 usw angeben. Manchmal steht im Erklärungsblatt zu den einzelnen Nummerierten Fragen, wenn ihr was nicht angeben braucht. Es geht eben darum ob es als Einkommen angerechnet wird oder nicht. Aber Hartz4 ist eigentlich "normales" Einkommen, auch wenn es ergänzend zum Lohn ist und man alles andere als große Sprüngen machen kann.


Aber ruf lieber an und frag den, der es wissen sollte.


Liebe Grüße und viel Durchblick im Bürokratenjungle


Suse

 
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